Unser Schutzkonzept gegen Covid 19

Seit dem 23.8.21 gilt in unserem Haus die 3-G-Regel. Geimpft. Genesen. Getestet

Uneingeschränkten Zutritt zu unserer Werkstatt und in unsere Büros haben alle Personen, die von Covid 19 genesen oder dagegen geimpft sind. Nicht geimpften Mitarbeitenden bieten wir jede Woche zweimal einen Covid-19 -Schnelltest an. Mitarbeitende, die mehr als 5 Tage nicht im Unternehmen waren, sind zu einem Covid-19 Test verpflichtet.


Mundschutz

  • In unseren Gebäuden herrscht generelle Mundschutzpflicht (medizinische Mundschutz/FFP 2-Masken).
  • Auch außerhalb des Betriebsgebäudes gilt eine Maskenpflicht, wenn 2 m – Abstand NICHT eingehalten werden kann (z.B. Montagen etc.).
  • Bei der Nutzung der Firmenwagen müssen die Beifahrer FFP 2-Masken tragen. Nach Gebrauch werden die Oberflächen im Wagen desinfiziert.
  • Unsere Mitarbeitenden tragen bei allen Kundenbesuchen und Montagen (auch im Freien) Mundschutz. Wenn der Abstand im Freien mehr als 2 m beträgt und der Kunde einverstanden ist, kann der Mundschutz abgenommen werden.


Hygiene- und Abstandsregelungen

  • Beim Betreten unserer Gebäude stehen Desinfektionsmittelspender bereit.
  • In allen Räumen muss der Mindestabstand von 2 m eingehalten werden
  • Alle Räume müssen regelmäßig stoßgelüftet werden (alle 20 Minuten)

Besuche auf dem Firmengelände

Besuche werden derzeit schriftlich dokumentiert. Wie die meisten Unternehmen, versuchen auch wir, möglichst viele persönliche Kontakte zu vermeiden.

Sicher gegen Covid 19

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 +49 (0) 2225 88 96 0